Der ökologische Umbau der Wirtschaft und die Ausstattung der privaten Haushalte mit energieeffizienten und umweltfreundlichen Technologien bieten dem Handwerk viele Chancen für Beratungsleistungen und zur Installation moderner Anlagen. Schornsteinfeger, SHK-Betriebe, Apparatebauer und die Bauwirtschaft könnten von der großflächigen Einführung und Nutzung der Wasserstofftechnologie profitieren.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bewertet Wasserstoff als einer der zukünftigen Schlüsseltechnologien und als sehr geeignet, einen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten (
Link zum Download des Positionspapiers: Wasserstoff als eine Zukunftstechnologie für Energiewende und Klimaschutz). Neben einer umfassenden Beratung über energetische Sanierungen, Energieeffizienz, Förderprogramme sowie Umweltschutz könnten Schornsteinfeger auch Kontroll-/Überwachungsaufgaben im Bereich der Wasserstofftechnik wahrnehmen.
Vor allem in der dezentralen Stromerzeugung und -nutzung – zum Beispiel in Kombination mit Solaranlagen oder anderen hybriden Technologien – könnte die Wasserstofftechnik zum Einsatz kommen. Kleinere Elektroanalyseanlagen eignen sich zum Beispiel zur Installation in Einfamilienhäuser, Mehrfamiliengebäuden oder auch in kleineren Betrieben.
Herkömmliche Brennstoffzellenheizungen gewinnen den Wasserstoff gewöhnlich aus Erd- oder Flüssiggas, jedoch könnten auch Photovoltaikanlagen zur Herstellung des benötigten Gases eingesetzt werden. Sie erzeugen die elektrische Energie, die für den Betrieb des Elektrolyseurs erforderlich ist. Der Elektrolyseur spaltet Wasser mithilfe von Strom in seine Grundkomponenten Wasserstoff und Sauerstoff. Der so gewonnene Wasserstoff wiederum lässt sich zur Erzeugung von Strom und Wärme nutzen, der Sauerstoff entweicht in die Luft.
Auch weitere Kombinationen sind denkbar – zum Beispiel über Brennstoffzellen-Heizsysteme in Verbindung mit Erdgas. Diese erzeugen in einem Prozess gleichzeitig Strom und Wärme. Wie viele andere moderne und nachhaltige Technologien wird der Einbau von Brennstoffzellen in neue oder bereits bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude staatlich gefördert – mit einem Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, analog der Leistungsklasse des Brennstoffzellensystems mit einem Festbetrag von 6.800 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag von 550 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung.
Links: Weitere interessante Beiträge zu den Themen Brandschutz, Fördermittel, Energiesparen sowie viele Branchennews zum Schornsteinfegerwesen finden Sie auf ress.de (
Link); weitere Informationen zur Heizungssanierung und Förderung der einzelnen Technologien auf den Seiten der KfW (
Link).