Seit Anfang des Jahres 2024 betrifft eine Drosselung des Strombetriebs alle neu installierten Wärmepumpen. Bestehende Anlagen mit Sperrzeit können bis Ende 2028 bei der alten Regelung bleiben oder auf das neue System umsteigen, wenn dies technisch möglich ist. Wer bisher keine Sperrzeiten hatte, behält dauerhaft seinen Bestandsschutz.
Während eine Wärmepumpe ohne Sperrzeit rund um die Uhr Strom beziehen kann, schalten sich Geräte mit Stromunterbrechung mehrmals täglich (bis zu dreimal) ab. Der Sperrzeitfaktor berechnet den erforderlichen Leistungszuschlag und ist ein Maß dafür, wie leistungsfähig eine Wärmepumpe sein muss, um die Zeiten zu überbrücken, in denen sie vom Energieversorger vom Netz genommen wird. Diese Sperrzeiten sind gesetzlich geregelt und dienen dazu, die Netzlast zu Spitzenzeiten zu reduzieren und das Stromnetz zu stabilisieren. Hausbesitzer profitieren dabei von verringerten Netzentgelten und niedrigeren Strompreisen.
Zur Übermittlung der Sperrzeit kommen Smart Meter oder Energiemanagementsysteme (EMS) zum Einsatz. Im ersten Fall drosselt der Netzbetreiber die Netzanschlussleistung im Haus, wenn die Last im Stromnetz zu stark ansteigt. Im zweiten Fall übermittelt der Versorger die Spitzenlastzeiten, sodass Nutzer ihr EMS entsprechend einstellen können. Die EVU-Sperre betrifft in der Regel nur den Verdichter und andere Teile zur Wärmeerzeugung, nicht aber die Regelung der Anlage.
Befinden sich mehrere Wärmepumpen an einem Anschluss, rechnen Versorger deren Leistung zusammen. Die Drosselung betrifft somit den gesamten Anschluss. Liegt die Leistung aller Geräte unter 4,2 kW, greift die EVU-Sperrzeit nicht. Bei neu installierten Geräten ab 2024 kommt es zur Drosselung, wenn die Summe der Einzelleistungen über 4,2 kW liegt.
Seit 2024 bieten Stromanbieter verschiedene Modelle, die Hausbesitzern bei netzdienlichem Betrieb der Wärmepumpe reduzierte Kosten ermöglichen. Möglich sind aktuell zwei (ab 2025 drei) Modelle:
- Modell 1: Haushaltsstrom für die steuerbare Wärmepumpe mit einem jährlichen Rabatt von 110 bis 190 Euro.
- Modell 2: Ehemalige Wärmepumpen-Tarife mit reduzierten Stromkosten pro Kilowattstunde. Voraussetzung ist ein separater Zähler für den Wärmepumpenstrom.
- Modell 3: Variable Strompreise je nach Netzzustand in drei Phasen (Standard, Hochtarif, Niedertarif).
Voraussetzung ist ein Smart Meter. Dieses Modell soll ab April 2025 verfügbar sein.
Ein eigener Wärmepumpenstrom-Tarif lohnt sich bei einem hohen Stromverbrauch (> 4.000 kWh), da die Einsparungen die Extrakosten für den Wärmepumpenstromzähler ausgleichen. Bei geringem Verbrauch (< 4.000 kWh) und Nutzung von PV-Strom kann Modell 1 ausreichend sein. Wärmepumpenstrom stammt grundsätzlich aus den gleichen Quellen wie herkömmlicher Haushaltsstrom, ist aber oft günstiger und kann einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien haben. Voraussetzung für die Nutzung eines Wärmepumpentarifs ist ein eigener Zähler und die Möglichkeit der netzseitigen Trennung während der Sperrzeiten. Besonders effizient sind die Energiequellen Erde und Wasser, da sie höhere Temperaturen bieten und weniger Strom verbrauchen.
Der Sperrzeitfaktor wird mit der folgenden Formel berechnet:
Sperrzeitfaktor = 24 Stunden dividiert durch (24 Stunden abzüglich Sperrzeit)
Beispiel: Beträgt die Sperrzeit dreimal pro Tag 2 Stunden, so beträgt der Sperrzeitfaktor 24 dividiert durch 18 = 1,33.
Dies bedeutet, dass die Wärmepumpe um ein Drittel leistungsfähiger sein muss, um die Sperrzeiten zu überbrücken. Der Sperrzeitfaktor ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Wärmepumpe trotz der Abschaltungen genügend Wärme liefern kann. Während der Sperrzeiten produziert die Wärmepumpe keine Wärme, daher muss sie in den Betriebszeiten genug Wärme erzeugen, um diese Zeiten zu kompensieren. Dies kann durch den Einsatz von Pufferspeichern oder Fußbodenheizungen unterstützt werden, die Wärme speichern und während der Sperrzeiten abgeben.