
Mit dem Start der Heizsaison steht in vielen Kellern wieder die Frage im Raum: Lohnt sich die Reparatur der alten Heizung noch, oder ist jetzt der richtige Zeitpunkt für den Tausch? Seit das Gebäudemodernisierungsgesetz die 65-Prozent-Regel abgelöst hat, ist die Gasheizung für viele Eigentümer wieder eine ernsthafte Option. Ein Begriff taucht dabei in fast jedem Angebot und Prospekt auf: „H2-ready“.
Das Versprechen klingt beruhigend. Wer heute eine solche Therme kauft, soll sie später klimaneutral mit Wasserstoff betreiben können und damit auf der sicheren Seite sein. Doch was genau bescheinigt das Siegel? Wie viel Wasserstoff vertragen die Geräte tatsächlich? Und vor allem: Wer sorgt dafür, dass Wasserstoff überhaupt am eigenen Hausanschluss ankommt?
Ein Etikett mit zwei Bedeutungen
„H2-ready“ ist kein gesetzlich definierter Begriff. In der Praxis werden zwei Geräteklassen unterschieden, die der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) in seinem Regelwerk beschreibt:
„H2-ready 20 %“: Das Gerät ist für Erdgas mit einer Beimischung von bis zu 20 Volumenprozent Wasserstoff geeignet beziehungsweise entsprechend zertifiziert. Das DVGW-Zertifizierungsprogramm ZP 3100 wurde 2020 eingeführt; die ersten Zertifikate wurden im Dezember 2020 vergeben. Nach Angaben des DVGW ist der überwiegende Teil der seit 2022 angebotenen neuen Gasgeräte für Gemische mit bis zu 20 Prozent Wasserstoff geeignet.
„H2-ready 100 %“: Das Gerät läuft zunächst mit Erdgas, ist aber technisch vorbereitet und zertifiziert, um später auf reinen Wasserstoff umgestellt zu werden – in der Regel mit einem Umrüstsatz durch den Fachbetrieb.
Viele ältere, ordnungsgemäß gewartete Gasgeräte können ebenfalls mit Beimischungen von bis zu 20 Prozent Wasserstoff betrieben werden; die Eignung sollte im Einzelfall mit dem Hersteller geklärt werden. Das Feldprojekt von DVGW und Avacon in der Region Fläming hat gezeigt, dass ein bestehendes Erdgasnetz mitsamt den angeschlossenen Haushaltsgeräten mit 20 Prozent Wasserstoff betrieben werden kann.
Die Grenze der Beimischung
Technisch funktioniert die Beimischung also. Klimapolitisch ist ihr Effekt jedoch begrenzt: Weil Wasserstoff pro Volumen deutlich weniger Energie enthält als Methan, sparen 20 Volumenprozent Wasserstoff nach DVGW-Angaben nur rund 7 Prozent CO₂ ein. Für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 reicht das bei Weitem nicht. Entscheidend ist deshalb die Frage, ob und wann reiner Wasserstoff im örtlichen Verteilnetz ankommt.
Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2024 das Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Es umfasst 9.040 Kilometer Leitungen, die schrittweise bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Das Kernnetz dient jedoch dem überregionalen Transport – es verbindet Erzeugung, Importpunkte und Speicher mit Industrie und Kraftwerken. Ein Anschluss von Wohngebieten ist damit nicht verbunden.
Für Privathaushalte ist entscheidend, ob das örtliche Gasverteilnetz künftig tatsächlich auf Wasserstoff umgestellt wird. Anders als nach früherem Recht ist dafür seit Inkrafttreten des GModG weder die Ausweisung eines Wasserstoffnetzausbaugebiets noch ein verbindlicher Fahrplan nach § 71k GEG vorgeschrieben. Ob Wasserstoff eines Tages am Hausanschluss verfügbar ist, hängt vielmehr vom Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur, den Planungen des Netzbetreibers, der verfügbaren Wasserstoffmenge und der Wirtschaftlichkeit ab. Die kommunale Wärmeplanung kann dabei weiterhin wichtige Hinweise geben, bietet aber keine Garantie für eine spätere Wasserstoffversorgung.
Dass reiner Wasserstoffbetrieb grundsätzlich möglich ist, kann man am Beispiel der oberbayerischen Gemeinde Hohenwart verfolgen: In der 5.000-Einwohner-Gemeinde zeigt das Projekt H2Direkt, wie bestehende Gasverteilnetze auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden können. Seit Herbst 2023 werden dort zehn Haushalte und ein Gewerbebetrieb über ein ursprünglich für Erdgas ausgelegtes Netz mit reinem Wasserstoff versorgt. Der Feldversuch belegt unter realen Alltagsbedingungen, dass ein solcher Netzbetrieb technisch und sicher möglich ist. Auch den Härtetest im Winter hat das deutschlandweit bislang einzigartige Projekt erfolgreich bestanden.
Was das GModG für neue Gasheizungen bedeutet
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist die 65-Prozent-Regel des alten Gebäudeenergiegesetzes 1entfallen. Neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen unterliegen der sogenannten Bio-Treppe nach § 43 GModG, also einem stufenweise steigenden Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe an der bereitgestellten Wärme: Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent aus solchen Energieträgern stammen. Angerechnet werden Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie verschiedene Formen von Wasserstoff. Zusätzlich soll eine Grüngas- und Grünheizölquote die Anbieter schrittweise zu höheren Anteilen klimafreundlicher Brennstoffe verpflichten.
Für die Praxis heißt das: Die Bio-Treppe lässt sich auch ganz ohne Wasserstoff erfüllen, etwa über Biomethan-Tarife. Das Siegel „H2-ready“ ist dafür weder Voraussetzung noch Garantie. Gleichzeitig ist mit dem GModG die bisherige Pflichtberatung vor dem Einbau einer fossilen Heizung entfallen. Damit steigt die Eigenverantwortung der Eigentümer – und der Bedarf an fachkundiger, freiwilliger Beratung.
Was die Wissenschaft sagt
Unabhängige Studien sehen Wasserstoff im Gebäudebereich überwiegend in einer Nebenrolle. In kostenoptimalen Szenarien deckt Wasserstoff im Median rund ein Prozent der Heizenergie. Hauptgrund ist die Effizienz: Für dieselbe Wärmemenge wird über die Wasserstoffroute vier- bis sechsmal so viel Strom benötigt wie mit einer Wärmepumpe. Wasserstoff wird vorrangig in der Industrie, in Kraftwerken und im Schwerlastverkehr gebraucht. Gleichzeitig zeigt ein Feldtest des Fraunhofer ISE mit 77 Anlagen, dass Wärmepumpen auch in Bestandsgebäuden effizient arbeiten – ohne Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz.
Fazit
„H2-ready“ ist keine reine Marketing-Erfindung: Die Technik für Wasserstoffbeimischungen ist erprobt, und auch der Betrieb eines bestehenden Verteilnetzes mit 100 Prozent Wasserstoff funktioniert, wie Hohenwart zeigt. Als Garantie für die Zukunftssicherheit einer neuen Gasheizung taugt das Label dennoch nicht. Ob Wasserstoff später tatsächlich am eigenen Hausanschluss verfügbar sein wird, hängt vor allem vom Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur, von den Planungen des örtlichen Netzbetreibers, der verfügbaren Wasserstoffmenge und der Wirtschaftlichkeit ab. Wer heute eine H2-ready-Therme kauft, sollte sich deshalb nicht allein auf das Geräte-Label verlassen, sondern konkret beim örtlichen Netzbetreiber nach dessen Wasserstoffstrategie fragen.